Verordnung zur Mindestbandbreite nachbessern!
Übergeordnetes Kriterium sollte nach Auffassung der IfKom der im Telekommunikationsgesetz vorgesehene Anspruch auf einen schnellen Internetzugangsdienst sein für soziale und wirtschaftliche Teilhabe.
Übergeordnetes Kriterium sollte nach Auffassung der IfKom der im Telekommunikationsgesetz vorgesehene Anspruch auf einen schnellen Internetzugangsdienst sein für soziale und wirtschaftliche Teilhabe.
Sowohl im Mobilfunk als auch im Festnetz sollte der mehrfache Ausbau von Breitbandinfrastruktur nach Auffassung des IfKom-Verbandes minimiert oder ganz vermieden werden.
In Bezug auf einen schnellen Internetzugang fordern die IfKom e. V. eine deutliche Steigerung sowohl im Download als auch im Upload.
WebID nimmt Stellung zur Anerkennung zulässiger Identifizierungsverfahren seitens der BNetzA
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