Datenschutz im Arbeitsverhältnis
Arbeitgeber sind verpflichtet, personenbezogene Informationen von Mitarbeitern zu sammeln und aufzubewahren, um Arbeitsverhältnisse ordnungsgemäß zu führen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, personenbezogene Informationen von Mitarbeitern zu sammeln und aufzubewahren, um Arbeitsverhältnisse ordnungsgemäß zu führen.