Krisenreaktionskräfte mobilisieren: vertragliche Pfandrechte vereinbaren

Die Erweiterung des Risikomanagements kann für Gläubiger existenznotwendig werden. Alternativen zur Bewältigung von Zahlungsrisiken sind unabdingbar.

BildDie einst so gute Zahlungsmoral deutscher Unternehmen schwindet dahin. Ihre Rechnungen zahlen Deutschlands Unternehmen immer später – oder gar nicht mehr. Laut dem Kreditversicherer Atradius werden nur noch 33 Prozent aller Forderungen zwischen Unternehmen im laufenden Jahr 2024 termingerecht beglichen. Das bedeutet: 67 Prozent der Rechnungen waren überfällig. In zehn Prozent der Fälle blieben die Außenstände uneinbringlich. Das ist ein bedrohlicher Frühindikator, der eine gefährliche Kettenreaktion in Gang setzt. Der Ausblick auf das zweite Halbjahr ist negativ. Es wird ein laufend fortschreitender Anstieg der Überfälligkeitsmeldungen für die Bundesrepublik erwartet.
Deutschland erlebt ein leises Industriesterben. Besonders stark betroffen sind die Branchen Transport und Logistik mit 55 %, die Stahl- und Metallverarbeitung mit 25 % sowie der Maschinenbau mit 45 % Zahlungsüberfälligkeit. Etwas geringer ist der Anstieg mit jeweils 16 % in den Branchen Haushaltswaren und Möbel, Automobilindustrie und Baumaterialien.
Der Bau- und Immobiliensektor steht, nicht zuletzt wegen Planungsunsicherheit ausgelöst durch das Heizungsgesetz sowie angehobener Zinsen, vor einer massiven Rezession. Die überbordende Regelungswut belastet die Branche weiter in höchstem Maße und verhindert darüber hinaus den dringend benötigten Wohnungsbau: 3.300 bundesweit geltende Normen erfasste das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft. Hinzu kommen noch die Auflagen der Länder und Kommunen. Der Zentrale Immobilienausschuss, Interessenvertretung großer Immobilienunternehmen und -verbände, errechnet eine Zahl von insgesamt circa 20.000 Bauvorschriften. Daraus folgt: Wir haben viermal mehr Bürokratie als noch im Jahr 1990, als die Regelungen ohnehin schon viel zahlreicher waren als im europäischen Ausland.
Das bedeutet nichts anderes, als dass die Wirtschaftsaktivitätsrate eine bisher in der Bundesrepublik Deutschland noch nie erlebte rückläufige Tendenz hat.
Wenn aber fällige Rechnung nicht wie vereinbart beglichen werden, löst dies infolgedessen, insbesondere bei mittelständischen Unternehmern, Liquiditätsprobleme aus. Am Ende fehlen die Mittel, um den eigenen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Fast ein Viertel der Unternehmen bezweifeln, ob sie finanziell noch robust genug sind, um den aktuellen Herausforderungen begegnen zu können. Mittlerweile reagieren die Banken auf Anfragen für kurzfristig benötigte Finanzierungen bei der Kreditvergabe merklich restriktiver – wohl wissend, dass mehr Unternehmensinsolvenzen zu einem deutlichen Anstieg von notleidenden Kreditengagements beziehungsweise zu Kreditausfällen führen. Das ist nachvollziehbar, denn laut Bankenaufsicht haben sich die faulen Kredite gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt.
Im Jahr 2024 und absehbar in 2025 werden Unternehmer mit der Rezession und teuren Zinsen, Rohstoffmangel und Lieferkettenproblematik, anhaltenden geopolitischen Krisen und kontraktivem Kreditangebot konfrontiert sein. Auf diese komplexe Lage sind viele Unternehmen in Deutschland nur unzureichend vorbereitet.
Nüchtern betrachtet, gibt es keinen Grund zu Optimismus, dass die gegenwärtig mit der Regierungsverantwortung betraute Konstellation absehbar dazu in der Lage ist, auch nur einen kleinen Teil der Problemaspekte zu bedienen. Die Lage ist prekär und wird immer prekärer.
Für mittelständische Unternehmer bedeutet dies: Wer mit seinem Unternehmen überleben will, muss bei der Aufstellung seines Debitorenmanagements flexibel sein. Die Antworten gibt es bereits. Der Gesetzgeber sieht diese vor.
Den meisten Unternehmern ist bewusst, dass über kurz oder lang eine Welle schleppenden Zahlungsverhaltens bis hin zu Zahlungsausfällen und Insolvenzen unausweichlich so gut wie jedes Unternehmen überrollen kann. Es ist deshalb höchste Zeit, das interne Debitorenmanagement bei nachrangig gesicherten Forderungen neu zu justieren.
Ein weiterer Treiber dieser Entwicklung ist die politisch gewollte und Schritt für Schritt von Seiten interessierter Akteure vorangetriebene, vom Gesetzgeber legitimierte Gläubigerenteignung. Viele Unternehmer empfinden es als inakzeptable Unterwanderung der im Grundgesetz festgeschriebenen Eigentumsrechte, wenn sie mittels laufender Novellierung des Insolvenzrechts wie das StaRUG, ESUG und die Insolvenzordnung ungewollt zur Sanierung und Restrukturierung ihrer säumigen Schuldner herangezogen werden. Dies wird auch dann als unbillig empfunden, wenn nicht einmal mehr das implizierte Versprechen eingehalten wird, dass Gläubigern nach Beendigung des Insolvenzverfahrens zumindest noch der sanierte Schuldner als Kunde erhalten bleibt.
In der Praxis aber werden im Wege des Change-Managements nicht mehr zahlungsfähige Unternehmen saniert, um sie dann mit einem oft völlig neuen Geschäftsmodell wieder in den Markt zu entlassen. Nutznießer dieses Systems sind die Beraterbranche, Interimsmanager, Insolvenzverwalter sowie deren eigens dafür installierte und mitunter in deren Besitz befindliche Verwertungsunternehmen. Durch die Möglichkeit der Insolvenz in Eigenverwaltung ist einem „Moral Hazard“ Tür und Tor geöffnet.
Informierte Unternehmer nutzen Handlungsalternativen:
In ihrem Risikomanagement verwenden jetzt vorausschauende mittelständische Unternehmer bei größeren Kreditengagements oder Forderungen aufgrund Lieferung oder Leistung neu entwickelte Instrumente zur Forderungsabsicherung. Grundlage ist die Anwendung von vertraglich vereinbarten Pfandrechten. Das bringt zusätzliche Planungssicherheit und erschließt die Chance, bei den ersten Anzeichen einer Leistungsstörung von Verträgen sofort reagieren zu können. Insbesondere ist die Absicherung von Forderungen über vereinbarte Pfandrechte an Unternehmensanteilen oder an anderen Rechten (Lizenzrechte, Markenrechte, Domains, IP-Rechte oder Patente) vorteilhaft.
Durch eine im Vorfeld entsprechend ausgeführte Vertragsgestaltung (durch einen auf dieses Gebiet spezialisierten Fachanwalt) bringt sich im Insolvenzfall der Gläubiger gegenüber dem Insolvenzverwalter in eine vorteilhafte Position.
Bei notleidenden Kreditengagements kommt es immer wieder zu Informationsdefiziten und Kontrollverlusten, manchmal sogar getrieben von krimineller Energie. Transparenz und neue Handlungsoptionen gegenüber der bisherigen Geschäftsleitung, auch in Hinsicht auf mögliche strafrechtliche Verfehlungen, entsteht beim Wechsel vom Gläubiger zum aktiven Eigentümer. Dies lässt sich durch die rechtzeitige, vollständige Übernahme der Kreditnehmer im Wege einer öffentlichen Versteigerung auffangen, wozu der Kreditgeber gemäß § 1239 BGB (Mitbieten durch Gläubiger und Eigentümer) berechtigt ist.
Die Übernahme von verpfändeten Unternehmensanteilen löst für den Gläubiger überschaubar geringe Kosten aus. Die Kontrolle wird durch den Erwerb der Anteile des Schuldners im Wege der öffentlichen Versteigerung erlangt. Den in der Versteigerung aufgerufenen Kaufpreis kann der Gläubiger mit seinem anteiligen Anspruch auf Rückzahlung seiner Forderung verrechnen, er muss also den Kaufpreis nicht zahlen, solange sein Gebot nicht die Forderung übersteigt. Der Kaufpreis wird im Wege der öffentlichen Versteigerung unwiderruflich und endgültig festgestellt. Auch ist ein Treuhandmodell denkbar, wenn der Gläubiger auf indirekte Weise die Kontrolle erlangen und nicht selbst die Anteile erwerben will.
Es ist von großer Wichtigkeit, gleich den geeigneten Partner für die zeitnahe und rechtskonforme Versteigerung für verpfändete Unternehmensanteile oder Rechte mit an Bord zu haben.
Die allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer der DEUTSCHEN PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR sind auf solche Verwertungen spezialisiert. Wir führen seit vielen Jahren erfolgreich Versteigerungen von Rechten aller Art wie GmbH-Anteile oder andere Unternehmensanteile sowie Wertpapiere, Patente, IP-Rechte, Lizenzrechte, Markenrechte und Domains durch. Als allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer sind wir vom deutschen Staat zur Durchführung dieses Hoheitsakts als Organ der Rechtspflege beliehen.
Für den Fall, dass der Gläubiger die an ihn verpfändeten Unternehmensanteile nicht übernehmen möchte, verfügt die DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG zu Kontakten zu interessierten Risikoinvestoren. Transformative Handlungsoptionen, die das Forderungsmanagement neu definieren, sind das Gebot der Stunde.

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Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führendes deutsches Versteigerungsunternehmen für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten für Sachen aller Art sowie für Rechte – wie Unternehmensanteile, Wertpapiere, Patente, Markenrechte, Lizenrechte, IP-Rechte oder Domains – deutschlandweit tätig, auch für Fälle mit internationalem Bezug. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.

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