TORONTO, ON–(18. Mai 2023) / IRW-Press / dynaCERT Inc. (TSX: DYA) (OTCQX: DYFSF) (FWB: DMJ) (dynaCERT oder das Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass das Board of Directors eine geänderte und neu gefasste allgemeine Unternehmensatzung (Satzung Nr. 1), die den allgemeinen Geschäftsverkehr regelt, sowie eine Geschäftsordnung (Satzung Nr. 2), die die Nominierung von Board-Mitgliedern regelt, verabschiedet hat. Die Satzungen Nr. 1 und Nr. 2 treten sofort in Kraft und haben Gültigkeit, bis sie von den Aktionären auf der bevorstehenden ordentlichen und außerordentlichen Aktionärsversammlung der Aktionäre bestätigt, in geänderter Form bestätigt oder abgelehnt werden.
Kopien der Satzung Nr. 1 und der Satzung Nr. 2 wurden bei SEDAR hinterlegt und sind unter dem Unternehmensprofil auf www.sedar.com verfügbar. Kopien werden auch auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.
Ordentliche und außerordentliche Aktionärsversammlung
Die bevorstehende ordentliche und außerordentliche Aktionärsversammlung ist für den 29. Juni 2023 um 11:00 Uhr Eastern Time in der Alliance Banquet Hall, 501 Alliance Avenue, Toronto, Ontario, Kanada M6N 2J1 (die ordentliche und außerordentliche Aktionärsversammlung) anberaumt.
Allgemeine Unternehmenssatzung
Die bisherige allgemeine Unternehmenssatzung des Unternehmens wurde aus der Fusion von Dynamic Fuel Systems Inc. (dem Vorgängerunternehmen von dynaCERT) und Chancellor Enterprises Holdings Inc. am 1. Januar 2004 übernommen. In Anbetracht der Veränderungen in der Unternehmens- und Managementstruktur des Unternehmens sind bestimmte Änderungen gerechtfertigt, damit die Satzung dem Tagesgeschäft und der Unternehmensverwaltung des Unternehmens besser Rechnung trägt. Die allgemeine Unternehmenssatzung muss von der Mehrheit der auf der ordentlichen und außerordentlichen Aktionärsversammlung abgegebenen Stimmen genehmigt werden, um von den Aktionären ordnungsgemäß genehmigt und ratifiziert zu werden.
Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung legt einen Rahmen für die Vorankündigung von Nominierungen von Board-Mitgliedern durch Aktionäre des Unternehmens fest. In der Geschäftsordnung sind unter anderem die Fristen festgehalten, innerhalb derer die Aktionäre des Unternehmens vor einer ordentlichen oder außerordentlichen Aktionärsversammlung, auf der Board-Mitgliedern gewählt werden sollen, eine Mitteilung über die Nominierung von Mitgliedern vorlegen müssen. Außerdem sind darin die Informationen aufgeführt, die ein Aktionär in eine derartige Mitteilung aufnehmen muss, sowie die Form, in der der Aktionär diese Mitteilung vorlegen muss, damit sie der Schriftform entspricht. Die Geschäftsordnung soll einen geordneten und effizienten Ablauf der Aktionärsversammlung ermöglichen. Die Gechäftsordnung muss von einer Mehrheit der auf der ordentlichen und außerordentlichen Aktionärsversammlung abgegebenen Stimmen genehmigt werden, um von den Aktionären ordnungsgemäß genehmigt und ratifiziert zu werden.
Über dynaCERT Inc.
dynaCERT Inc. produziert und vertreibt eine Technologie zur Reduktion von CO2-Emissionen, zusammen mit der firmeneigenen HydraLytica-Telematik, einem Mittel zur Überwachung des Kraftstoffverbrauchs und zur Berechnung von THG-Emissionseinsparungen, das für die Verfolgung möglicher zukünftiger Kohlenstoffgutschriften für die Verwendung mit Verbrennungsmotoren entwickelt wurde. Im Rahmen der international immer wichtiger werdenden Wasserstoffwirtschaft erzeugen wir mit unserer patentierten Technologie anhand eines einzigartigen Elektrolysesystems nach Bedarf Wasserstoff und Sauerstoff. Diese Gase werden über die Luftzufuhr eingebracht, um die Verbrennung zu optimieren, was nachweislich zu einem geringeren CO2-Ausstoß und einem verbesserten Brennstoffwirkungsgrad beiträgt. Unsere Technologie ist mit vielen Arten und Größen von Dieselmotoren kompatibel, wie sie in PKWs, Kühlanhängern, bei Bauarbeiten im Gelände, in der Stromerzeugung, in Bergbau- und Forstmaschinen zum Einsatz kommen. Website: www.dynaCERT.com.
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Jim Payne, CEO & President
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+1 (416) 766-9691 x 1
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