Seniorenkredit? NEU! BestAger Darlehen Tel. 0421-83673100

Darlehen ab 60 ohne Tilgung / jetzt Angebot anfordern / Alleineigentümer bleiben / keine Rückzahlung zu Lebzeiten nötig / für Immobilieneigentümer / Alternative zum Teilverkauf

BildMachen Sie Ihr „Betongold“ schon zu Geld, ohne verkaufen zu müssen? Viele Rentner und Senioren bekommen bei ihrer Hausbank kein Darlehen und keinen Kredit mehr.

Seit einigen Jahren drängen neue Anbieter auf den Markt. Sie bieten ein Modell des Teilverkaufs an. Das Angebot besteht darin, das Eigentum an Ihrer Immobilie oder Teilen davon übertragen zu bekommen. Sie sind dann künftig nicht mehr alleiniger Eigentümer. Für Ihren verkauften Anteil an Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung erhalten Sie einmalig einen bestimmten Geldbetrag ausgezahlt. Fortan müssen Sie für den Teil der Immobilie, der Ihnen rechtlich nun nicht mehr gehört, eine monatliche Nutzungsgebühr bezahlen. Diese bewegt sich oft im Bereich um 3 % jährlich. Für 100.000 EUR müssten Sie so rund 3.000 EUR jährlich bezahlen, also 250 EUR monatlich. Die Höhe dieses Monatsentgelts ist in der Regel für zehn Jahre festgeschrieben und orientiert sich am Euribor (dies ist ein Durchschnittszinssatz für unbesicherte Kredite, zu dem sich Banken untereinander kurzfristig Geld leihen). Nach Ablauf dieser Bindungsfrist wird in der Regel neu verhandelt – allerdings oft nur „nach oben“, dann wird es selbst dann nicht günstiger für Sie, wenn Ihre Nutzungsgebühr dem Euribor nach eigentlich sinken müsste.

Der Versicherungskonzern Allianz hat die Zeichen der Zeit erkannt und Anfang 2020 ein neuartiges Darlehensangebot für Senioren und Rentner auf den Markt gebracht. Das zunächst als Testfeld eingeführte „Best Ager Darlehen“ wurde für Immobilieneigentümer und Senioren ab 60 Jahre konzipiert. Anders als beim Teilverkauf handelt es sich bei der BestAger Finanzierung um ein reguläres Darlehen gegen Eintragung einer erstrangigen Grundschuld in Ihr Grundbuch. Auf Wunsch brauchen Sie dieses Darlehen zu Lebzeiten nicht zurückzahlen.

Kommt das BestAger Darlehen für Sie in Frage?
Das Wichtigste vorab, falls Sie es noch nicht kennen: Um die BestAger Finanzierung beanspruchen zu können, müssen Sie einige wichtige Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie sind 60 Jahre oder älter. Bei Eheleute genügt es, wenn mindestens ein Ehepartner über 60 ist. Sind Sie beide jünger, kann leider keine BestAger Finanzierung gewährt werden.

2. Sie sind Eigentümer einer selbst bewohnten Immobilie in Deutschland. Das kann ein Haus oder eine Eigentumswohnung sein. Verfügen Sie über eine Einliegerwohnung, wird das BestAger Darlehen nur auf die von Ihnen selbst genutzt Wohnfläche gewährt. Gewerbeobjekte, Anlageobjekte, Wohnungen in Zweifamilienhäusern und Randlagen, bei der der nächste Nachbar „weit weg“ wohnt, kommen leider nicht als Sicherheit für das BestAger Darlehen in Frage.

3. Ihre Immobilie ist idealerweise unbelastet, für noch im Grundbuch stehende bezahlte Immobiliendarlehen haben Sie Löschungsbewilligungen oder Grundschuldbriefe vorliegen. Eine Vorlast von 10% des Wertes kann akzeptiert werden, wenn Sie sofort aus dem Fremddarlehen raus kommen.

4. Ihre Bonität ist einwandfrei und Ihre derzeitige Rentenhöhe, gegebenenfalls der Eingang von Mieten oder sonstigen privaten Renten (Betriebsrenten, Renten aus Lebensversicherungen) ist so bemessen, dass Sie eine zusätzliche Darlehensrate langfristig stemmen können.
Wenn Sie diese vier wichtigen Voraussetzungen alle mit „ja“ beantworten können, kann die BestAger Finanzierung für Sie die richtige Darlehensform sein.

Wir bereits beschrieben, ist das BestAger Darlehen ein Seniorendarlehen. Wobei Sie sich mit Anfang 60 vermutlich nicht wie ein „Senior“ fühlen. Als Sicherheit wird eine erstrangige Grundschuld in Ihr Grundbuch eingetragen. Der Notar, den Sie mit dieser Aufgabe betrauen, wählen Sie selbst – idealerweise an Ihrem Wohnort.

Fakten zum BestAger Darlehen:
a) Darlehenshöhe: Sie können bis zu 40% des Wertes Ihrer Immobilie als Darlehen erhalten. Bei einem Objekt von 400.000 EUR Wert wären das bis zu 160.000 EUR. Ein Großteil der BestAger Darlehenskunden erscheidet sich für die volle Ausnutzung dieser 40% Grenze. Ihr Darlehen kann aber auch niedriger sein. Sie entscheiden selbst, welche Darlehenshöhe Sie wünschen.

b) Zinssatz: Der Zinssatz des BestAger Darlehens richtet sich nach der Höhe des Darlehens, der Lage Ihrer Immobilie und anderen Faktoren. Sie genießen die sehr günstigen Zinsen der Baufinanzierung. Das Zinsniveau für Hypothekendarlehen liegt seit Jahren am Boden. Davon profitieren Sie besonders bei der BestAger Finanzierung, denn hier kombinieren Sie den günstigen Zinssatz mit einer langen Zinsfestschreibung. Wir bieten Ihnen die BestAger Finanzierung mit einer 25-jährigen Zinsbindung an. Sie können sogar eine 30-jährige oder 40-jährige Zinsbindung wählen (Tipp: 25 und 30 Jahre unterscheiden sich kostenmäßig kaum, während eine Zinsfestschreibung länger als 30 Jahre überproportional zu Buche schlägt). Den für Sie und Ihr Finanzierungsanliegen gültigen Zinssatz entnehmen Sie bitte Ihrem persönlichen Darlehensangebot.

c) Kosten und Gebühren: Außer Ihrer monatlichen Darlehensrate bezahlen Sie beim BestAger Darlehen nichts! Für das Darlehen selbst bezahlen Sie nur die monatlichen Raten. Die werden am Monatsanfang von Ihrem Girokonto eingezogen, fertig. Lediglich die Kostennote Ihres Notars und die Rechnung des Amtsgerichts, bei dem Ihr Grundbuch geführt wird, zahlen Sie selbst. Es gibt keine von Ihnen zu tragende Abschlussgebühr, Vermittlungsprovision oder separat berechnete Kontoführungs- oder Verwaltungsgebühr.

d) Tilgung und Rückzahlung: Aufgrund der geringen oder nicht vorhandenen Tilgung brauchen Sie persönlich das BestAger Darlehen zu Lebzeiten nicht zurück zahlen. Aufgrund der erstrangigen Grundschuld ist der Darlehensgeber ja bestens abgesichert. Wenn Sie möchten, und dafür entscheiden Sie etwa 99% aller BestAger Kunden, enthält Ihre monatliche Rate keine Tilgung. Sie zahlen also nur die günstigen Zinsen, jedoch nicht das Darlehen selbst ab. Gerade durch die fehlende Tilgung wird Ihre Monatsrate besonders niedrig. Das Darlehen wird dann durch Ihre Erben, die die Immobilie nach Ihrem Tod einmal erhalten werden, zurück gezahlt. Dabei sind Ihre Erben in der Wahl frei, ob Sie das Darlehen zunächst genauso weiterführen, wie Sie es einmal abgeschlossen haben, oder die Immobilie verkaufen. Der Tod eines Darlehensnehmers löst ein entgeltfreies Rückzahlungsrecht für den verbleibenden Darlehensnehmer bzw. für dessen Erben aus. Hier wird also keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.

e) Aufgeschobene Auszahlung: Dieser Vorteil ist neu – und ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Sie können das BestAger Darlehen heute beantragen und sichern sich damit vertragsgemäß langfristig die günstigen Darlehenszinsen von heute. Die Auszahlung selbst können Sie jedoch bis zu 12 Monate verschieben und sich das Darlehen sogar in Teilschritten auszahlen lassen. Damit können Sie schnell ein paar hundert Euro an Zinsen sparen, denn Sie zahlen die monatliche Darlehensrate nur auf den bereits in Anspruch genommenen Darlehensbetrag.

f) Plötzliche Veränderungen in Ihrem Leben: Das BestAger Darlehen ist aus meiner Sicht mit sehr kundenfreundlichen Bedingungen versehen. Sollten Sie während der Darlehenslaufzeit Ihre Immobilie nicht mehr bewohnen können, zum Beispiel, weil Sie ins betreute Wohnen oder in ein Pflegeheim umziehen, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Entweder behalten Sie Ihre Immobilie, dann sind die Raten einfach weiter zu zahlen. Vielleicht ziehen Ihre Kinder in Ihr Haus bzw. in Ihre Wohnung oder Sie vermieten Ihr Immobilieneigentum. Beides ist kein Problem. Sie sind lediglich verpflichtet, die Immobilie weiterhin instand zu halten und gegen die üblichen Gefahren zu versichern.

g) Verkauf der Immobilie: Sollten Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen, können Sie das jederzeit tun. In den ersten 10 Jahren nach Vollauszahlung würde Ihnen die Allianz dann eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Deren Höhe wird taggenau festgelegt, nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnet und ist nur für den Zeitraum der ersten zehn Jahre fällig. Verkaufen Sie also 7 Jahre nach Auszahlung Ihres BestAger Darlehens, würde die Vorfälligkeit nur für einen 3-Jahres-Zeitraum berechnet.

h) Eigentum an Ihrer Immobilie: Beim BestAger Darlehen bleiben Sie alleiniger Eigentümer Ihrer Immobilie.

Allein in diesem Jahr habe ich als Kredit-Experte der Allianz eine 3-stellige Anzahl an neuen BestAger Darlehen an die Allianz vermittelt – so viele wie deutschlandweit niemand außer mir. Von meiner Erfahrung profitieren Sie heute. Das BestAger Darlehen ist ein Nischenprodukt im Allianz Konzern. Für Ihren Darlehensantrag haben Sie in der Regel nur „einen Schuss“. Ein Fehler im Antragsprozess kann Ihnen die Chance auf eine Darlehensgewährung verhageln. Ich spreche aus Erfahrung, denn immer wieder kommen Interessenten auf mich zu, die woanders nicht erfolgreich waren.

Sie können Ihr BestAger Darlehen bequem und einfach von zu Hause aus beantragen.
Die Unterlagen (welche das sind, liste ich Ihnen in Ihrem persönlichen Angebot genau auf) können Sie mir und meinem Team in Kopie, per E-Mail, per Whatsapp oder sogar persönlich einreichen – wie es für Sie am einfachsten ist. Wir sind so überzeugt vom BestAger Darlehensangebot, dass wir es zu unserer Herzensangelegenheit gemacht haben.

Jetzt freuen wir uns auf Ihre unverbindliche Anfrage!

Ihr Ansprechpartner (für ganz Deutschland):
Jens Schmidt
Hauptvertretung der Allianz
Tel. 0421-83673100
Darlehen im Alter Webseite
E-Mail: jens.schmidt@allianz.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Allianz Hauptvertretung Jens Schmidt
Herr Jens Schmidt
Alfred-Faust-Str. 17 c
28277 Bremen
Deutschland

fon ..: 0421-83673100
fax ..: 0421-83673129
web ..: http://www.allianz-jens-schmidt.de
email : jens.schmidt@allianz.de

Jens Schmidt ist gebundener Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 S. 1 GewO, eingetragen im Vermittlerregister. Seine Eintragung ist einzusehen unter www.vermittlerregister.info

Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.

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Pressekontakt:

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